Allgemeine Geschäftsbedingungen der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt)
Stand März 2019
§1 Allgemeines
(1) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) und ihren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten unabhängig von der Art der Bestellung (Telefon, Internet, per Email, schriftlich oder per Fax).
(2) Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) und ihren Geschäftspartnern, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.
(3) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen gelten nur, wenn die LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt hat.
§2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
(2) Unsere Angebote sind hinsichtlich Preises, Menge, Liefertermin und Liefermöglichkeit freibleibend.
Durch eine Bestellung per Email (oder Fax) erklärt der Kunde verbindlich, die in der Email (oder Fax) aufgeführten Artikel erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes durch die LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) zustande. Die Annahme erfolgt durch Erklärung in Textform per Email (oder Fax) oder durch Lieferung der Ware.
§3 Preise
(1) Die Preise sind in EURO angegeben. Andere Währungen gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
(2) Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen. Sofern nichts anderes vereinbart ist und der aktuell aufgeführte Mindestbestellwert erreicht ist, verstehen sich unsere Preise frei Haus einschließlich Verpackungs-, Versicherungs-, Transport- und sonstiger Transportnebenkosten.
(3) Unsere Listenpreise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Preise, die auf der Webseite oder im Online Shop angegeben werden, sind für den Letztverbraucher und verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Mehrwertsteuer.
§4 Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen für Bestellungen von Privatkunden über unsere Webseite oder per Telefon / Fax sind grundsätzlich per Vorkasse zu tätigen.
(2) Zahlungen für Bestellungen von Firmenkunden sind sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch nach 10 Tagen, ohne jeden Abzug vorzunehmen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) über den Betrag verfügen kann.
(3) Nach Ablauf von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung tritt Zahlungsverzug des Kunden ohne Mahnung ein (§ 286 Abs.2 Ziffer 2 BGB). Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens die gesetzlichen Zinsen, mindestens in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
(4) Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sind ausgeschlossen.
(5) Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang schriftliche Einwendungen erhebt.
(6) Wenn der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so ist die LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§5 Lieferung
(1) Lieferungen erfolgen zu den bei der Bestellung geltenden Versandbedingungen an die angegebene Postanschrift und erfolgen zwischen 08.00 und 16.00 Uhr gemäß der Toureneinteilung des von der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) bestimmten Transportunternehmens. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg) selbst zu bestimmen. Die Lieferzeiträume und Termine sind freibleibend. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, werden ihm die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten auferlegt.
(2) Angaben zur Lieferfrist sind unverbindlich, es sei denn, ein Termin wurde von der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) schriftlich und verbindlich zugesagt.
(3) Voraussetzung für den Beginn der Lieferfrist ist die vollständige Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen.
(4) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf versandt wurde oder die Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden mitgeteilt wurde.
(5) Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
(6) Kommt die LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) in Verzug und erleidet der Käufer dadurch Schaden, beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferung, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Gebrauch genommen werden konnte; eine Ersatzpflicht für entgangenen Gewinn besteht nicht.
(7) Im Falle von unvorhergesehenen Hindernissen wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfen (Streik und Aussperrung) oder Verhinderungen seitens des Transportunternehmens verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Einwirkungen der Hindernisse zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(8) Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und nicht von uns zu vertretende Ereignisse (z.B. Lieferverzögerungen der Vorlieferanten, Rohmaterial- oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen etwa durch Zerstörung des Betriebs im Ganzen oder wichtigen Abteilungen oder durch den Ausfall unentbehrlicher Fertigungsanlagen) gleich, wenn uns sie die Lieferung unzumutbar erschweren oder vorübergehend unmöglich machen. Diese außerhalb des Einflussbereichs der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) liegende Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
§6 Gefahrenübergang und Entgegennahme
(1) Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen hat.
(2) Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat oder durch Fälle höherer Gewalt, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über.
(3) Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegen zu nehmen. Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(4) Teillieferungen sind zulässig.
§7 Sachmängelhaftung
(1) Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der Produkte der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt), technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Tests.
(2) Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(3) Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestes innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
(4) Die Rechte des Käufers im Falle von Sachmängeln beschränken sich nach Wahl der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) auf Minderung oder Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache). In den Fällen der Nacherfüllung ist der Käufer bei Fehlschlagen jedoch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, oder die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten an der Sache Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Die LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Mängel, die durch eine ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung durch den Kunden verursacht sind.
(7) Eigenschaftsbeschreibungen der Ware in Prospekten, Werbeanpreisungen, Auftragsbestätigungen usw. stellen keine Garantieerklärungen von uns dar.
§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren Eigentum der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt).
(2) Der Vertragspartner ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) jedoch bereits jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) die dem Vertragspartner aus dem Weiterverkauf entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Dies gilt unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Vertragspartners mit seinen Kunden ergeben.
(3) Zur Einziehung der Forderungen gegen die Kunden des Vertragspartners bleibt dieser auch nach der Abtretung ermächtigt; die Befugnis der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt), die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich jedoch, von diesem Einziehungsrecht nicht Gebrauch zu machen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Im letzteren Fall kann die LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) vom Vertragspartner verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(4) Zugriffe Dritter auf die Waren, die Eigentum der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) sind, und Zugriffe auf Forderungen sind der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
(5) Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
(6) Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung der Forderungen der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
§9 Unternehmerrückgriff
(1) Gewährleistungs- und Rückgriffsansprüche des Kunden nach Verkauf einer neu hergestellten Sache an den Kunden durch ihn oder einen weiteren unternehmerischen Abnehmer stehen unter dem Vorbehalt, dass der Kunde der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) gegenüber erkennbare Mängel nach Übergabe der Ware innerhalb der unter § 7 genannten Frist gerügt hat. § 478 BGB gilt nicht.
§10 Haftung
(1) Die LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) sichert dem Kunden für die von ihr hergestellten Waren keinerlei Eigenschaften zu, ausgenommen die Eignung zum direkten Verzehr. Dies gilt insbesondere für die Weiterverarbeitung der von der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) hergestellten Erzeugnisse und die Vermischung mit anderen Getränken.
(2) Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen die LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) wegen einer Pflichtverletzung, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sowie Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns oder sonstige Vermögensschäden des Kunden bestehen nicht, es sei denn, die Schadensursache beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt).
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) nur für typische und vorhersehbare Schäden. Bei diesen Fällen ist die Haftung für jeden Einzelfall auf den Rechnungsbetrag der Lieferung beschränkt, aus welcher der Anspruch resultiert.
(4) Ist die Haftung der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) ausgeschlossen, so gilt dies gleichermaßen für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt).
§11 Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand, Datenschutz
(1) Die LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) setzt den Käufer hiermit entsprechend § 4a Abs. 1 Satz 2 BDSG und § 4 Abs. 1 TDDSG davon in Kenntnis und der Käufer willigt ein, dass seine sämtlichen Daten aus der Geschäftsbeziehung erfasst, gespeichert, verarbeitet und anonymisiert und/oder pseudonymisiert für eigene Vermarktung gegenüber Dritten genutzt werden können und sie insoweit an verbundene dritte Unternehmen sowie für die Vertragserfüllung eingesetzte Dritte, insbesondere Transportunternehmen weitergeben werden dürfen. Die vorstehende Einwilligung des Käufers beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunfteien im Rahmen der Zahlungsabwicklung. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
(2) Die LYMO Manufaktur UG (haftungsbeschränkt) erhebt von Kunden ohne deren Zustimmung nur die Daten, die für die Ausführung der Bestellung und die Vertragsabwicklung notwendig sind. Wir verwenden die von Kunden zur Verfügung gestellten Daten nur zu Zwecken, in die der Kunde eingewilligt hat.
(3) Diese Allgemeinen Lieferbedingungen und dieser Text unterliegen deutschem Recht und soll nach deutschem Rechtsverständnis ausgelegt werden.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Lieferung und die Zahlung ist 89584 Ehingen.
„Wie schmeckt ehrliche Erfrischung?“ Sicher nicht nach künstlichen Aromen oder Gummibärchen – und so sind wir erstmal durstig geblieben. Weil wir nichts gefunden haben, was uns erfrischt hätte, ohne zu süß zu sein.
Nichts, was mit frischen Zutaten gemacht wird. Nichts, mit dem jeder sich bei jedem Schluck etwas Gutes tun kann. Was es nicht gibt, muss man erfinden. Und das haben wir gemacht und die LYMO Manufaktur gegründet.
Kurzum: Die LYMO ist geboren. Vier Sorten – Apfel.Birne., Johannisbeere.Himbeere., Kola. und Kola.Orange. machen aus jeder Erfrischung einen Glÿcksmoment. Denn LYMO ist Limo – nur anders.
Schön, dass Du schon wieder Durst hast …
Sabine und Thomas Benkendorf
LYMO Manufaktur Gründer
Frischer Geschmack ohne künstliche Aromen in jeder LYMO. Öffne die Flasche. Genieße den Duft. Nimm den ersten Schluck. Und Du weißt, was LYMO anders macht. Wir haben rausgefunden: Wenn man künstliche Aromen durch Direktsaft und frische Kräuter sowie eine Prise Liebe ersetzt, schmeckt‘s besser.
Direktsaftanteil beträgt bis zu 38,5%. Damit steckt mehr Saft drin, als in herkömmlichen Limonaden und enthält dabei keine Konzentrate. Erst dieser hohe Fruchtsaft-Anteil macht aus einer Limo unsere LYMO. Echter Saft gibt auch echte Power. Und die hohe Qualität der auserlesenen Früchte schmeckst Du.
Kräuter aus dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb kannst Du jetzt trinken, weil wir sie zuvor für die LYMO pflücken. Musst Du bei Kräuter und Trinken an einen Zaubertrank und ein kleines, gallisches Dorf denken? Ganz so falsch liegst Du nicht: Denn unsere Kräuter schmecken einfach zauberhaft. Obwohl die Kräuter im rauen Klima der Schwäbischen Alb wachsen, werden Sie schonend von Hand verarbeitet und bewahren so ihren Geschmack – und geben ihn an Dich mit jedem Schluck weiter. Der Alltag kann kommen.
Kalorien sind bekanntlich ja kleine Wesen, die nachts die Klamotten enger nähen. LYMO hat aber nur zwischen 24kcal und 34kcal / 100 ml und vermeidet so den nächtlichen Besuch der kleinen Geschöpfe. Die schlanken Werte der LYMO sind bemerkenswert geringer und wir verzichten auf jegliche Zuckerzusatzstoffe – nach Zuckerwasser schmecken ja andere schon.
Vegan ist nicht nur gesund, sondern kann auch richtig lecker sein! Unsere LYMO ist der Beweis. Egal aus welchem Grund DU dich für die vegane Lebenseinstellung entschieden hast – wir unterstützen Dich dabei und bieten dir eine frische Alternative zu herkömmlichen Limos! Wir verzichten dabei auf künstliche Aromen, Zuckerzusatzstoffe, Konzentrate und tierische Produkte. Mit LYMO bekommst Du frischen Geschmack – gesund, natÿrlich, lecker, vegan!
Alles von Hand gemacht. Wir sind eine kleine Limonaden-Manufaktur. Wir gehören keinem großen Konzern. Wir machen unser eigenes Ding. So, wie es uns schmeckt. Und so wie wir es lieben. Daher schmeckt die LYMO nach Liebe, Handarbeit und einer großen Idee: Der, dass Durst Dir guttun kann. Wir ernten die Kräuter frisch und füllen die LYMO in einer kleinen Brauerei ab und jeder Kasten bekommt vor Auslieferung noch ein Küsschen. Okay. Das mit dem Küsschen ist übertrieben ;-). Aber der Rest ist Fakt.
Nachhaltigkeit ist Ehrensache. Weil die Zutaten von LYMO aus der Region kommen und aus gläsernen Pfandflaschen erfrischt. Mehrweg statt mehr Weg. LYMO ist ein ganz regionales Ding, das Ressourcen schont und natürlich erfrischt.